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VGH Bayern, 25.08.2005 - 22 ZB 05.2014 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.08.2005 - 22 ZB 05.2014
- BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 74.05
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer …
Der Senat kann über die am 22. Mai 2015 eingelegte Berufung gemäß § 125 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO iVm § 111d Satz 2 BNotO ohne mündliche Verhandlung entscheiden, denn die Berufung gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ist als nicht statthaft zu verwerfen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. August 2005 - 22 ZB 05.2014 Rn. 2;… siehe auch Herrmann in Schippel/Bracker, BNotO, 9. Aufl. § 111 Rn. 20).